Firmensitz, Bereitstellung eines Sitzes der Gesellschaft

Was ist ein Sitz der Gesellschaft?

Der Sitz einer juristischen Person und der Unternehmensort einer physischen Person ist die Adresse, die im Handelsregister oder einem anderen, gesetzlich vorgegebenen Register als Sitz oder Unternehmensort eingetragen ist.

Ihr tatsächlicher Firmensitz

Brauchen Sie eine Steigerung der Prestige Ihrer Firma? Möchten Sie nicht bloß einen Firmensitz und ein Virtuelles Büro ohne Verwaltungsapparat haben? Wir bieten Ihnen einen Sitz Ihrer Gesellschaft mit vollwertiger Ausstattung, professionellem und geschultem Personal, hochwertiger technischer Ausstattung und dem Eintrag der Adresse in das Handelsregister oder ein anderes, gesetzlich vorgegebenes Register.

Unternehmen Sie mit uns ohne unnötigen Ballast!

Der Eintrag eines Firmensitzes oder Unternehmensortes war nie einfacher. Überlassen Sie die Sorgen uns! Wir regeln sämtliche verwaltungstechnischen Formalitäten, die mit der Änderung und Bereitstellung des Firmensitzes zusammenhängen.

Was müssen Sie dafür tun?

Zuerst suchen Sie sich eine der folgenden Varianten der Firmensitze aus:

 

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Prag 1

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Prag 2

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Prag 5

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České Budějovice

Wir bieten Ihnen Firmensitze in folgenden Varianten an:

Basic – Bereitstellung einer Geschäfts- und Postadresse

Bereitstellung einer Adresse für die Veröffentlichung, die Annahme von Post- und Kuriersendungen, Hinweis auf eingelangte Post per E-Mail. Empfang von bis zu 50 Stk. Post pro Monat.


Prag 1 Preis: 450,- CZK/Monat
Prag 2 Preis: 250,- CZK/Monat
Prag 5 Preis: 250,- CZK/Monat
České Budějovice (Budweis) Preis: 250,- CZK/Monat
Zahlung: jährlich im Voraus

 

Start – Bereitstellung eines Sitzes der Gesellschaft (Firmensitz)

Bereitstellung eines Sitzes der Gesellschaft für die Zwecke der Registration, Bereitstellung einer Postadresse, Annahme von bis zu 50 Stk. Post- und Kuriersendungen pro Monat (in České Budějovice nur Nachsendung), Hinweis auf eingelangte Post per E-Mail.


Prag 1 Preis: 1.900,- CZK/Monat
Prag 2 Preis: 490,- CZK/Monat
Prag 5 Preis: 790,- CZK/Monat
České Budějovice (Budweis) Preis: 490,- CZK/Monat
Zahlung: vierteljährlich im Voraus

 

Classic – Bereitstellung eines Sitzes der Gesellschaft (Firmensitz)

Bereitstellung eines Sitzes der Gesellschaft für die Zwecke der Registration, Bereitstellung einer Postadresse, Annahme von bis zu 60 Stk. Post- und Kuriersendungen pro Monat, Hinweis auf eingelangte Post per E-Mail, Annahme von Telefonaten + Aufzeichnung von Nachrichten (bis zu 20 Gespräche / Monat), Annahme von Faxnachrichten (bis zu 5 Seiten/Monat), Vermietung eines Tagesbüros, eines Konferenzraumes oder eines Salons für 2 Std./Monat (auch aufgeteilt auf einzelne Stunden möglich).



Prag 5 Preis: 990,- CZK/Monat
Zahlung: vierteljährlich im Voraus

 

Business – Bereitstellung eines Sitzes der Gesellschaft (Firmensitz)

Gleich wie Classic + Hinweis auf eingelangte Post per E-Mail oder SMS, Annahme von Telefonaten + Aufzeichnung von Nachrichten (bis zu 50 Gespräche / Monat), Annahme von Faxnachrichten (bis zu 10 Seiten/Monat), Nachsendung von bis zu 5 Stk. Post- und Kuriersendungen pro Monat (Postgebühren werden vom Kunden getragen), Vermietung eines Tagesbüros, eines Konferenzraumes oder eines Salons für 6 Std./Monat (auch aufgeteilt auf einzelne Stunden möglich).


Prag 5 Preis: 1.290,- CZK/Monat
Zahlung: vierteljährlich im Voraus

 

Praktik – Bereitstellung eines Sitzes der Gesellschaft (Firmensitz)

Bereitstellung eines Sitzes der Gesellschaft für die Zwecke der Registration, Bereitstellung einer Postadresse, Annahme von bis zu 60 Stk. Post- und Kuriersendungen pro Monat, Hinweis auf eingelangte Post per E-Mail oder SMS, Einrichtung und Vermietung einer Telefonleitung mit Annahme von Anrufen durch eine Telefonistin (bis zu 50 Gespräche/Monat), Einrichtung und Vermietung einer Faxnummer (auf Wunsch), Vermietung einer Box für die Aufbewahrung von Dokumenten der Gesellschaft oder kleiner Gegenstände, Vermietung eines Tagesbüros, eines Konferenzraumes oder eines Salons für 10 Std./Monat (auch aufgeteilt auf einzelne Stunden möglich), Vermietung der Fläche auf der Außen-Infotafel für die Anbringung eines Firmenschildes.


Prag 5 Preis: 1.990,- CZK/Monat
Zahlung: vierteljährlich im Voraus

 


Derzeitige rechtliche Regelung der Problematik des Sitzes der Gesellschaft gemäß dem Handels- und Gewerbegesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

Mit einer Gültigkeit ab dem 20. 7. 2009 verabschiedete das Parlament der Tschechischen Republik das Gesetz Nr. 215/2009 d. Slg., welches (unter anderem) den Wortlaut von § 19c des Bürgerlichen Gesetzbuches novelliert, welcher Sitze von Gesellschaften betrifft. Die neue rechtliche Gestaltung bedeutet für juristische und physische Personen das Recht, frei ihren Sitz zu wählen, und zwar auch an einer anderen Stelle, als wo sich ihre tatsächliche Verwaltung befindet. Durch diese gesetzliche Festlegung wird der Wortlaut von § 19c des Bürgerlichen Gesetzbuches mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft in Einklang gebracht, welches die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften auf dem Gebiet der EU-Mitgliedsstaaten behandelt.

Der novellierte Wortlaut von § 19c des Bürgerlichen Gesetzbuches lautet wie folgt:
„§ 19c
(1) Im Rahmen der Gründung der juristischen Person wird ihr Sitz festgelegt. Der Sitz einer juristischen Person darf sich nicht in einer Wohnung befinden, falls dies dem Charakter der juristischen Person oder dem Umfang ihrer Tätigkeit widersprechen würde.
(2) Falls die juristische Person in ein öffentliches Register eingetragen wird, reicht es, dass das Gründungsdokument den Namen der Gemeinde enthält, in der sich der Sitz der juristischen Person befindet. Den Eintrag der vollen Adresse des Sitzes in das öffentliche Register beantragt die juristische Person. "
(3) Jedermann kann den wirklichen Sitz der juristischen Person aufrufen. Falls jemand den im öffentlichen Register eingetragenen Sitz aufruft, kann die juristische Person nicht einwenden, dass ihr tatsächlicher Sitz an einem anderen Ort liegt."

Das Gesetz Nr. 513/1991 d. Slg., Handelsgesetzbuch, führt in seinem § 37, Abs. 2, weiters folgendes an: „Im Rahmen des Antrages auf Eintrag in das Handelsregister belegt der Antragsteller den rechtlichen Grund zur Nutzung der Räumlichkeiten, in denen er den Sitz oder den Unternehmensort platziert hat; entsprechend gilt dies auch für etwaige Änderungen dieser Angaben. Zum Nachweis des rechtlichen Grundes zur Nutzung der Räumlichkeiten genügt eine schriftliche Zustimmungserklärung des Eigentümers der Immobilie, der Wohnung oder des Geschäftsraumes, wo sich die Räumlichkeiten befinden, ggf. die Erklärung einer Person, die berechtigt ist, über die Immobilie, die Wohnung oder den Geschäftsraum zu verfügen."